Wir könnten es uns einfach machen und alle Verantwortlichkeiten auf die Parteien abwälzen, dies gar ohne jegliche Info. Obwohl wir unsere Plattform kostenlos bereitstellen und keine Kosten von den Teilnehmern verlangen, zeigen wir die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf.

Sozialversicherungen (AHV, IV)
Jede entlöhnte Tätigkeit ist für die AHV relevant und beitragspflichtig. Dafür verantwortlich ist der, welcher Nachbarschaftshilfe einfordert. Wenn sich der Nachbarschaftshelfer als Selbständiger ausweisen kann, so hat dieser fällige Rechnungen zu stellen.

Folgende Ausnahmen gibt es:

  • Bis 18 Jahre werden keine AHV/IV Beiträge fällig, die Jobs müssen jedoch für Jugendliche geeignet sein.
  • Bis 26 Jahre gilt ein sogenanntes Sackgeld bis zu CHF 750,- pro Jahr als Freibetrag.
  • AHV Rentner können bis zu CHF 1400,- pro Monat beitragsfrei hinzuverdienen, es zählt die Altersgrenze.

Sie sollten stets mit Quittungen und Belegen arbeiten.

Unfallversicherung
Wenn Sie eine Arbeit vergeben, müssen Sie den Nachbarschaftshelfer versichern. Bis zu 8 Stunden pro Monat und Mitarbeiter genügt eine Betriebsunfallsicherung, dauert der Einsatz länger, ist auch eine Nichtbetriebsunfall abzuschliessen.

Versicherungen
Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn etwas fahrlässig passieren kann. Das ist grundsätzlich für beide Vertragsparteien sinnvoll. Eine Hausratversicherung schützt grundsätzlich Ihren Hausrat vor Beschädigungen. Ein Regress der Versicherung auf den Schadensverursacher ist dennoch möglich.

Steuern
Alle Einnahmen in der Schweiz sind zu versteuern.

In der Regel genügt dem Steueramt eine Liste mit Belegen. Es gibt einen Steuerfreibetrag von CHF 2000,- für Nebenjobs. Bei höheren Einnahmen kann entweder ein Pauschalabzug gewählt oder direkte Kosten geltend gemacht werden.

Umgekehrt können auch Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Weitere Informationen
Für alle rechtlichen Fragen freuen wir uns auf Ihre Anmerkungen und werden diese nach Prüfung gerne zugänglich machen.

Fragen beantworten die Steuerbehörden Ihrer Gemeinde, Versicherungsagenturen und auch die SVA im Kanton Aargau:

SVA Aargau
Kyburgerstrasse 15
5001 Aarau
+41 62 836 81 81
www.sva-ag.ch

Zu i54.ch haben wir auch eine Rechtsberatung etabliert:
www.rechtsberatung.i54.ch

Wir haben die «SVA Aargau» um Ihre Meinung zu diesen Thema gebeten.